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Jahr: 1984
Umweltschutz erhält Verfassungsrang in Bayern

In einem Bayerischen Bürgerentscheid sprach sich eine klare Mehrheit von über 90 % der Wahlberechtigten dafür aus, den Umweltschutz in die Verfassung aufzunehmen. Die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, erhielt damit zum ersten Mal in Deutschland Verfassungsrang und wurde somit Staatsziel des Freistaats Bayern.

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